Nachkriegszeit
Mit der Gründung Baden-Württembergs 1952 wurde Aalen Teil dieses Bundeslandes. Bei der Kreisreform, die am 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Landkreis Aalen Bestandteil des Ostalbkreises. Aalen wurde Kreisstadt des neuen Kreises. 1975 erreichte das Stadtgebiet seine heutige Ausdehnung (siehe unten).
Die Einwohnerzahl der Stadt Aalen überschritt 1946 die Grenze von 20.000, die Voraussetzung für den Status Große Kreisstadt. Am 1. August 1947 wurde Aalen zur unmittelbaren Kreisstadt und mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung am 1. April 1956 zur Großen Kreisstadt erklärt.