Ernennung zur Reichsstadt
Kaiser Karl IV. nahm die Stadt Aalen im Reichskrieg gegen Württemberg nach kampfloser Belagerung ein. Am 3. Dezember 1360 erklärte er sie zu einer Reichsstadt (oft fälschlich: freie Reichsstadt), den Titel behielt sie noch bis 1803. Im Jahr 1377 wurde Aalen Mitglied des Schwäbischen Städtebundes, ab 1500 des Schwäbischen Reichskreises. 1385 tauchte erstmals die Bezeichnung civitas im Stadtsiegel auf. 1398 erhielt der Ort das Marktrecht, im Jahre 1401 die Gerichtshoheit. Ein großes Territorium konnte Aalen jedoch nicht erwerben: Außer der eigentlichen Stadt gehörten nur wenige nahe gelegene Weiler zum „Hoheitsgebiet“.